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BTVG (Bauträgervertragsgesetz)
Dieses Gesetz, das mit 1.1.1997 in Kraft getreten ist, soll den Wohnungserwerbern, die vor Fertigstellung der Wohnungen erhebliche Vorauszahlungen (oder schon den gesamten Kaufpreis) leisten, eine Absicherung ihrer Zahlungen bieten; und zwar für den Fall, dass der Bauträger in Konkurs geht.
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