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Bauvorschriften, Bebauungsbestimmungen
Die gesetzliche Regelung von Bauvorschriften ist nach der österreichischen Verfassung Ländersache. Im weitesten Sinne wird damit auch die Art und Struktur der Besiedelung (Raumordnungsgesetze), im engeren Sinn die Festlegungen über die mögliche Bebauung, die Ausnützung von Bauplätzen, Einschränkungen bei der Änderung von Grundstücksgrenzen sowie die technischen Vorschriften über die Bauausführung (Bauordnungen) verstanden.
Mit Bebauungsbestimmungen werden Festlegungen angesprochen, die von einer Gemeinde für das gesamte Siedlungsgebiet oder Teilen verordnet werden und die Rahmenbedingungen der Bebauung regeln. Dabei geht es vor allem um die höchstzulässige Gebäudehöhe, die Bebauungsweise mit den Mindestabständen zu den Nachbargrundstücken. Auch die maximale Bebauungsdichte als Verhältnis der bebauten Fläche zum Gesamtausmaß des Baugrundstückes wird darin festgelegt.
Zuständig für die Erteilung von Baubewilligungen sind in allen Fällen die Gemeinden. Hier erhalten Sie auch rechtsverbindliche Auskünfte über Widmung und Bebauungsmöglichkeiten.
Nähere Informationen zur Gesetzeslage in den einzelnen Bundesländern.
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