zurückFestpunktfeld

Bei jeder Grenzvermessung muss stets messtechnisch der exakte Lagebezug zum amtlichen Festpunktfeld hergestellt und alle relevanten Daten, insbesondere auch die Koordinaten der Grenzpunkte im Landeskoordinatensystem dokumentiert werden. Mit diesen Angaben in den archivierten Urkunden ist sichergestellt, dass jeder Grenzpunkt im Rahmen der gesetzlichen Toleranzmaße von wenigen cm wieder rekonstruierbar ist bzw. Unstimmigkeiten mit veränderten Grenzzeichen in der Natur (z.B. falsch situierten Zäunen) jederzeit aufgedeckt werden können. Wegen des Bezuges aller Fest- und Grenzpunktkoordinaten auf unveränderbare Gegebenheiten der Erdgeometrie (Äquator, definierter Meridian) können auch katastrophale Elementarereignisse wie etwa Erdbeben die Rechtssicherheit des Grenzkatasters nicht stören. Selbst wenn alle Festpunkte zerstört wären, ließe sich trotzdem – wenngleich mit hohem Aufwand – das Festpunktfeld ebenso wie die Grenzpunkte wiederherstellen.

Die Bestimmung der Festpunkte ebenso wie im Anschluss daran jene der Grenzpunkte erfolgte nach dem jeweiligen Stand der Technik: Früher durch Winkelmessung in Dreiecken (Triangulierung) bzw. mittels Maßband (bei Grenzpunkten), heute mit elektronischen Totalstationen oder GPS. Technologische Innovationen führten zu präziseren Ergebnissen und mehr Informationen in den Plänen. Für die Genauigkeit einer Rekonstruktion früherer (30 – 100 Jahre) Messungen ist daher stets die damalige Meßmethode mit den ihr anhaftenden Messunschärfen maßgeblich.

Das amtliche Festpunktfeld weist mehr als 250.000 Festpunkte auf, deren Lage durch Koordinaten im Landeskoordinatensystem Gauß-Krüger vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen gemeinsam mit den Vermessungsämtern bestimmt wurden und auch laufend geführt werden. Diese Festpunkte sind in der Natur dauerhaft stabilisiert und im Kartenwerk sowie mit schematischen Punktskizzen (Topographien) dokumentiert, um ihre Auffindbarkeit zu erleichtern.

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