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KSchG (Konsumentenschutzgesetz)
Dieses Gesetz enthält Schutzbestimmungen für Verbraucher im Geschäftsverkehr mit Unternehmen. Da Käufer bzw Besitzer von Eigentumswohnungen in der Regel Verbraucher sind und sowohl Bauträger, Wohnungseigentumsorganisatoren als auch Hausverwaltungen Unternehmen sind, sind die Schutzbestimmungen dieses Gesetzes auf die vertraglichen Beziehungen der angesprochenen Personengruppen anwendbar.
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