zurückMRG (Mietrechtsgesetz)

Das Mietrechtsgesetz aus dem Jahr 1981 wurde zuletzt mit Wirksamkeit 1.1.2002 novelliert (= abgeändert). Die meisten Mietverträge unterliegen zumindest teilweise diesem Gesetz, das einige wesentliche mietrechtliche Vorschriften des ABGB zugunsten der Mieter abändert.

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