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Verordnung: Sprengel der Vermessungsämter
BGBl. II Nr. 391/1997
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Sprengel der Vermessungsämter
Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Vermessungsgesetzes, BGBl. Nr. 306/1968, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 30/1997, wird verordnet:
§ 1.
Die Sprengel der Vermessungsämter werden wie folgt bestimmt: Vermessungsamt -> zugehöriger Sprengel der Bezirksgerichte,
§ 2.
- Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.
- Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Sprengel der Vermessungsämter sowie die technische Ausstattung und den Umfang der Grundstücksdatenbank, BGBl. Nr. 670/1986, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 169/1997 außer Kraft.
Die komplette Liste finden Sie hier zum download.
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