zurückVerordnung: Sprengel der Vermessungsämter

BGBl. II Nr. 391/1997

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Sprengel der Vermessungsämter

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Vermessungsgesetzes, BGBl. Nr. 306/1968, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 30/1997, wird verordnet:

§ 1.

Die Sprengel der Vermessungsämter werden wie folgt bestimmt:
Vermessungsamt -> zugehöriger Sprengel der Bezirksgerichte,

§ 2.

  1. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.
  2. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Sprengel der Vermessungsämter sowie die technische Ausstattung und den Umfang der Grundstücksdatenbank, BGBl. Nr. 670/1986, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 169/1997 außer Kraft.

Die komplette Liste finden Sie hier zum download.

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