zurückDer Kataster

Der Kataster stellt neben dem Grundbuch die 2. Säule des österreichischen Systems der Eigentumssicherung an Grund und Boden dar; in der Katastralmappe Lexikoneintrag ist die Lage der Grundstücke veranschaulicht, für die im Grundbuch Eigentümer und Belastungen geführt werden.

Nur für jene etwa 12% aller österreichischen Grundstücke, die in den Grenzkataster einverleibt sind, ist der Grenzverlauf rechtsverbindlich dokumentiert. In allen übrigen Fällen macht der Kataster keinen Beweis über den tatsächlichen Grenzverlauf und auch nicht über das Flächenausmaß der Grundstücke.

Ob ein Grundstück bereits in den Grenzkataster einverleibt ist, und über welche Qualität die Grundstücksfläche verfügt, kann neben anderen grundstücksbezogenen Daten dem Auszug aus der Grundstücksdatenbank entnommen werden. Diese Auszüge sowie Planauszüge aus der Katastralmappe erhalten Sie gegen Gebühr beim Vermessungsamt oder bei Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (Zivilgeometer).


Wie es zum Kataster kam:

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