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Mein Haus
Der in der Praxis häufigste Fall von Alleineigentum liegt dann vor, wenn eine Person allein ein Einfamilienhaus erwirbt oder besitzt. Rechtlich korrekt müsste man sagen, „wenn eine Person allein Eigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Haus ist“.
Häufig kommt es auch vor, dass eine noch unbebaute Liegenschaft im Alleineigentum erworben wird, um ein Wohnhaus darauf zu errichten.
Alleineigentum an einer Liegenschaft wird im Grundbuch regelmäßig als „1/1 Anteil“ bezeichnet.
Welchen Wert Ihr Grundstück hat, was Sie darauf bauen dürfen, wie ein Grundbuchauszug zu lesen ist und was sonst noch wichtig ist, erfahren Sie bei „Mein Grundstück“ und den Erläuterungen im Lexikon.
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