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Mehrere Häuser auf einer Liegenschaft und Reihenhausanlagen
In der Praxis kommt es vor, dass einem Wohnungssuchenden ein Haus zum Kauf angeboten wird, das bei ihm den Eindruck erweckt, dass es sich um ein "normales" Einfamilienhaus handelt.
Immer öfter werden aber auf einer einzigen Liegenschaft von einem Bauträger (oder wie in letzter Zeit beobachtet von Fertigteilhausfirmen) mehrere Häuser nebeneinander errichtet. In der baulichen Ausführung sind diese Projekte sowohl in einer Aneinanderreihung der einzelnen Häuser ausgeführt ("klassische" Reihenhäuser) oder aber frei stehend. Auch ist es möglich, dass auf einer Liegenschaft mehrere Doppelhäuser errichtet werden, wobei eben nur jeweils zwei Häuser durch eine gemeinsame Trennwand verbunden sind.
Bei all diesen Formen müssen sie beachten, dass hier mehrere Häuser auf einer einzigen Liegenschaft (einer einzigen Einlagezahl im Grundbuch) errichtet werden und daher ein Alleineigentum an "ihrem" Grundstück oder Reihenhaus nicht möglich ist.
Auch wenn die durch Zäune oder Hecken gegebene Abgrenzung von einzelnen Gartenflächen und das im Garten errichtete Haus den Eindruck vom Einfamilienhaus und Alleineigentum an einer Liegenschaft stärkt, handelt es sich bei diesen Wohnformen nur um schlichtes Miteigentum oder Wohnungseigentum an einer Liegenschaft mit mehreren oder vielen anderen Miteigentümern.
Reihenhausanlagen werden sehr oft in der Form des Wohnungseigentums errichtet. Ein Käufer eines solchen Hauses (rechtlich korrekt: ein Käufer von Miteigentumsanteilen an der Liegenschaft mit denen das Wohnungseigentumsrecht an einem bestimmten Haus verbunden ist) muss sich bewusst sein, dass er Miteigentümer der ganzen Liegenschaft ist und als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft auch Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft hat. Er kann auch bei weitem nicht so handeln, wie es ein Alleineigentümer einer Liegenschaft mit einem Einfamilienhaus kann.
Je nachdem, ob es sich beim Reihenhaus um schlichtes Miteigentum oder um Wohnungseigentum handelt, sind dabei die dafür maßgeblichen rechtlichen Grundlagen und Regelungen zu beachten.
Ansonsten - wenn jedes Reihenhaus auf einer eigenen Liegenschaft (Einlagezahl) steht - gelten die Regeln zum Einfamilienhaus.
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