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Superädifikat
Unter dieser Bezeichnung versteht man Bauwerke, die auf einem fremden Grund bereits mit der Absicht errichtet werden, dass diese Gebäude nicht dauernd darauf stehen bleiben sollen. Die Absicht, das Bauwerk nicht dauernd auf dem fremden Grund zu belassen, tritt nach außen hin durch die Bauweise des Gebäudes in Erscheinung. Beispiele für Superädifikate sind zB Badehütten, Wochenendhäuser etc.
Ein Superädifikat ist abgesehen vom Baurecht die einzige Möglichkeit, ein eigenes Gebäude auf einem fremden Grundstück zu haben.
Der Rechtsgrund für die Benützung des fremden Grundes ist dabei aber regelmäßig ein Miet- oder Pachtvertrag verbunden mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Grundeigentümers, ein Gebäude errichten zu dürfen, das aber leicht wegzunehmen (abzubauen) ist.
Die Erlaubnis zur Errichtung des Gebäudes (Superädifikats) muss man durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Vermieter oder Verpächter (Grundeigentümer) also ausdrücklich vereinbaren.
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