 Begründung von Wohnungseigentum
Auch wer bereits jahrelang Wohnungseigentümer ist, sollte dieses Kapitel aufmerksam lesen, da hier grundlegende Begriffe erklärt sind.
Wohnungseigentum kann im Zuge eines neu zu errichtenden Wohnhauses, aber auch bei bereits bestehenden Häusern begründet werden. Die Begründung von Wohnungseigentum an einer Liegenschaft erfordert ein recht aufwendiges Verfahren:
Im Normalfall sind vier Schritte erforderlich:
- Bescheinigung der Baubehörde (in Wien die MA 37) oder Gutachten eines Sachverständigen über die Anzahl der selbständigen wohnungseigentumsfähigen Objekte der Liegenschaft
- Die Nutzwertfestsetzung ("Parifizierung")
- Wohnungseigentumsvertrag: Ein schriftlicher Vertrag aller Wohnungseigentumsbewerber und Miteigentümer der Liegenschaft, in dem einvernehmlich und zustimmend die Begründung von Wohnungseigentum auf der Liegenschaft vereinbart wird.
- Grundbücherliche Eintragung (Verbücherung) des Wohnungseigentumsvertrages
Erst mit der Verbücherung wird Wohnungseigentum begründet.
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