Bescheinigung der Baubehörde
... oder Gutachten eines Sachverständigen
Über Antrag auch nur eines Wohnungseigentumsbewerbers oder Miteigentümers wird die Anzahl der wohnungseigentumsfähigen Objekte festgestellt. Bei einem schon errichteten Haus geschieht dies in der Regel auf Grund des Bestandes (= der schon vorhandenen Objekte), bei einem erst im Bau befindlichen Haus auf Grund der baubewilligten Pläne.
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