zurückdruckenAnbotsformulare

Sehr oft werden Wohnungsinteressenten vom beauftragten Makler – manchmal auch vom Verkäufer – Anbotsformulare zur Unterschrift vorgelegt. Dort finden sich lediglich Angaben über die Adresse des Objekts und über den Kaufpreis, jedoch kaum Platz, um alles notwendige und wichtige hineinzuschreiben. Alle Bedingungen, unter denen man sein Angebot stellt (zB dass das Land eine Wohnbauförderung in der Höhe von € .....,.. gewährt), und alle Zusagen sollten darin aber schriftlich festgehalten sein.

Daher empfiehlt es sich, dass man für sein Anbot kein Formular verwendet, das ja von der Verkäuferseite stammt, sondern sein Angebot selber (oder durch einen Rechtsanwalt des eigenen Vertrauens) formuliert.

TIPP: Weiters sollte man sein Anbot zum Abschluss eines Kaufvertrages überhaupt unter die Bedingung "vorbehaltlich meines Einverständnisses mit allen Punkten der endgültigen Vertragstexte" stellen. Damit hat man sich nur hinsichtlich der im Anbot oder im Vorvertrag ausdrücklich erwähnten Vertragsbestimmungen gebunden. Hinsichtlich der restlichen Vertragsdetails kann man dann immer noch seine eigenen Vorstellungen durchsetzen.

Wird das dem Verkäufer – direkt oder über den Makler – übermittelte Anbot von ihm innerhalb der im Anbot ausdrücklich genannten oder einer angemessenen Frist angenommen, besteht Willenseinigung und der Vertrag ist bereits zustandegekommen. Auch der Verkäufer kann nicht mehr zurück, etwa wenn ihm später ein anderer Wohnungsinteressent – nachdem der Verkäufer ein Anbot schon angenommen hat – zB einen höheren Preis bietet. Nach der Willenseinigung geht es daran, dass die beiden Vertragspartner den schriftlichen Kaufvertrag errichten bzw (zu empfehlen) von einem Rechtsanwalt oder Notar errichten lassen und das Geschäft abwickeln.

Schreibt der Verkäufer auf ein ihm gesandtes Anbot allerdings zurück, dass er einen höheren Kaufpreis haben wolle oder mit einer der vom Kaufinteressenten genannten Leistungen, Bedingungen etc nicht einverstanden sei, ist keine Anbotsannahme erfolgt; man ist weiter im Verhandlungsstadium.

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