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 Angeld
Das ist eine besondere, "sehr gefährliche" Art einer Anzahlung auf den Kaufpreis. Nicht jede Anzahlung ist gleichzeitig auch ein Angeld. Dies müsste schon ausdrücklich vereinbart sein.
Mit einem Angeld, genauso wie mit einer Anzahlung, bekräftigt man seinen Willen den Kaufvertrag abschließen zu wollen. Wenn der Geber eines Angeldes den Vertrag schuldhaft nicht erfüllt, wenn sich zB der Käufer die Sache anders überlegt und die Ausführung des Kaufvertrages unterlässt, so verfällt das Angeld - im Gegensatz zur Anzahlung - automatisch. Der Empfänger des Angeldes darf dieses behalten; allerdings bestünde noch die Möglichkeit, das so verlorene Angeld vom Gericht mäßigen zu lassen.
Prinzipiell mag diese "Strafe" für jemanden, der einen geschlossenen Vertrag schuldhaft bricht, durchaus zumutbar sein, aber leider sind die Sachlage und die Frage, aus wessen Verschulden der Vertrag gescheitert ist, in den meisten Fällen nicht so eindeutig. Viele Makler machen ihre Kunden nicht auf den Charakter eines Angeldes aufmerksam. Oft ist es sehr strittig, warum der Käufer den Kaufvertrag schließlich doch nicht ausführt. In diesem Fall findet sich der Geber eines Angeldes in einer sehr schwierigen Position zu beweisen, dass er nicht schuldhaft, sondern aus wichtigen Gründen von der Ausführung des Kaufvertrages Abstand genommen hat.
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