zurückdruckenDer Vertragserrichter

Wichtig wäre auch, dass das Anbot unter der Bedingung gestellt wird, dass ein Rechtsanwalt oder Notar des eigenen Vertrauens mit der Errichtung der endgültigen Verträge beauftragt wird. In der Praxis kann man nämlich sagen, dass derjenige, der einen Vertrag vorlegt oder einen Vertrag für sich erstellen hat lassen, die bessere Position hat. Kann der Käufer dies nicht durchsetzen, so sieht er sich oft mit einem Vertragsentwurf konfrontiert, der nicht besprochene Vertragsbestandteile enthält aber auch einige zugesagte Eigenschaften nicht nennt.
 
In der Praxis werden Kaufverträge über Immobilien aber vom Verkäufer „diktiert“. Vor allem bei neu errichteten Objekten legt der Bauträger die vorformulierten Verträge vor, die Vertragserrichtung und -durchführung durch den eigenen Rechtsanwalt ist dabei nicht möglich. Dabei hat man vielleicht den Eindruck, dass man die Vertragsbedingungen ohnehin nicht mehr ändern könne. Wenn allerdings das Angebot inklusive der selbst formulierten Bedingungen und der schriftlich festgehaltenen Eigenschaften vom Verkäufer angenommen wurde, diese aber im Vertragstext nicht enthalten sind, muss man den vorgelegten Kaufvertrag so nicht unterschreiben. Im Gegenteil: man hat Anspruch darauf, dass die Anbotsbedingungen, die der Verkäufer ja angenommen hat, im Vertrag aufscheinen.
 
Eine genaue Prüfung der Vertragsformulierungen durch einen fachkundigen Berater Ihrer Wahl sollten Sie jedenfalls veranlassen. Am besten wäre es, sich noch vor irgendeiner Unterschrift alle zu unterfertigenden Verträge [Vor-, Kauf(anwartschafts)-, Wohnungseigentums-, Verwaltungsvertrag] aushändigen zu lassen, und erst nach Prüfung durch einen Anwalt des eigenen Vertrauens über einen Kauf zu entscheiden.

TIPP: Unterschreiben Sie Verträge keinesfalls, solange Sie sie nicht wirklich ohne Zeitdruck durchgelesen haben und wissen, worauf Sie sich damit einlassen. Gerade weil es aber höchst unwahrscheinlich ist, dass Sie schon beim ersten Überfliegen der Verträge alles verstanden haben, sollten Sie sich ein paar Tage Bedenkzeit vor der Unterschrift ausbedingen. Lassen Sie sich schon vom Wohnungseigentumsorganisator möglichst viel erklären, notieren Sie sich unklare Punkte und lassen Sie sich dann - vor der Unterschrift - von unabhängigen Experten beraten.

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