druckenzurückKein Anbot sondern gleich der Vertrag

Nicht immer erfolgt der Weg zum Kauf einer Eigentumswohnung über schriftliches Angebot des Interessenten und schriftliche Annahme des Anbots durch den Verkäufer.

Oft wird dem Interessenten nach mehr oder minder ausreichenden Informationen und Vertragsverhandlungen gleich ein Kaufanwartschaftsvertrag oder Vorvertrag oder gar der Kaufvertrag zur Unterschrift vorgelegt.

Auch wenn Verträge oft nur als Kaufanwartschaftsvertrag oder Vorvertrag bezeichnet sind und erst eine Vorstufe des Kaufvertrages darstellen, sind sie – wenn nichts anderes vereinbart wurde - bereits verbindlich! Hier gilt vieles, was schon beim Anbot erwähnt wurde; vor der Unterschrift sollte man noch zahlreiche Grundinformationen abklären, die Finanzierung sichern, den Vertragstext prüfen lassen; weiters sollte man – ohne ausreichende Sicherheiten - auch keine Anzahlungen an den Verkäufer und überhaupt nie ein Angeld leisten.

ImpressumKontakteLinks

Logo Arbeiterkammer Österreich; Link zur Homepage
Logo Arch+Ing; Link zur Homepage
eine Kooperation von