zurückdruckenHauseigentümer bleibt Mehrheits-Wohnungseigentümer

Ein weiteres Problem im "Altbau-Wohnungseigentum" besteht in jenen Fällen, in denen ein Hauseigentümer (eine Verwertungsfirma) zwar Wohnungseigentum begründet, aber nicht alle Wohnungen verkauft, sondern die Mehrheit der Anteile (mehr als 50%) behält (oder an nahestehende Personen überträgt). Damit hat er die Entscheidungsfindung der Eigentümergemeinschaft praktisch in der Hand und hat weiterhin fast wie als Vermieter das alleinige Sagen, weil sehr viele Entscheidungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit der Anteile beschlossen werden können.

Oft wird in solchen Fällen die Hausverwaltung meist langfristig ebenfalls vom früheren Alleineigentümer oder dessen Beauftragten durchgeführt. Gerade das Zusammenwirken von Hausverwaltung und einem Mehrheitswohnungseigentümer stellen für die anderen Wohnungseigentümer eigentlich eine unüberbrückbare Barriere dar. Die Hausverwaltung ist nur von der Mehrheit kündbar, viele Beschlüsse können von der Mehrheit gefasst werden. Selten wird man das Gefühl haben, dass man die Rechte besitzt, die man üblicherweise mit Eigentum verbindet.

Die "Minderheits-Wohnungseigentümer" werden beim Zahlen für die Erhaltung des Hauses entsprechend herangezogen, die Entscheidungen trifft aber der Mehrheitseigentümer (und wie die Praxis zeigt, ist diesem meist die eigene Brieftasche am nächsten).

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