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 Nebenkosten beim Kauf einer Eigentumswohnung
Die Höhe der Nebenkosten beim Kauf einer Eigentumswohnung wird leider oft unterschätzt. Dabei können auch wenige tausend EURO manchmal eine schwer zu schließende Lücke in das beim Wohnungskauf ohnedies oft extrem angespannte Budget eines Haushalts reißen.
Provision des Immobilienmaklers
Wenn der Kauf der Eigentumswohnung von einem Immobilienmakler vermittelt wurde, so erhält dieser dafür das vereinbarte oder ortsübliche Honorar. In der Regel muss man mit 3% des Kaufpreises plus 20% USt. - das ist das nach der Immobilienmaklerverordnung maximal zulässige Vermittlungshonorar - rechnen. Dies ist keine gesetzliche Fixprovision! Mit etwas Verhandlungsgeschick lässt sich mit dem Makler oft ein geringerer Betrag vereinbaren.
Grunderwerbsteuer
Bei jedem Erwerb einer Liegenschaft bzw. eines Liegenschaftsanteils (ob Eigentumswohnung oder bebautes/unbebautes Grundstück) fällt die Grunderwerbsteuer in der Höhe von 3,5% des Kaufpreises an (beim Kauf von nahen Angehörigen nur 2%).
Grundbuchgebühr
Für die Eintragung des Eigentumsrechtes in das Grundbuch ist eine Eintragungsgebühr von 1% des Kaufpreises zu entrichten.
Wenn ein Hypothekardarlehen aufgenommen wird, ist auch für die Eintragung der Hypothek ins Grundbuch eine Eintragungsgebühr (1,2% der Darlehenssumme) zu entrichten.
Kosten des Vertragserrichters
Da der Vertrag in aller Regel von einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet wird und dieser meist auch die grundbücherliche Durchführung übernimmt, sind noch die Kosten des Anwalts oder Notars zu beachten.
TIPP: Wenn Sie den Vertragserrichter selbst aussuchen können, dann sollten Sie mehrere Rechtsanwälte und Notare kontaktieren, und deren Bedingungen (Kosten, Umfang der Leistungen) für die Errichtung und grundbücherliche Durchführung des Kaufvertrages vergleichen.
Die Kosten für die Kaufvertragserrichtung und für die Durchführung seiner grundbücherlichen Eintragung richten sich primär nach dem Tarif (Honorarrichtlinien) von Notaren bzw. Anwälten, wobei wesentlichster Bestimmungsfaktor für die Höhe des Honorars wiederum der Kaufpreis ist. Der Tarif ist aber kein "gesetzlicher Fixpreis". Oft ist es auch möglich, ein Pauschalhonorar (das günstiger ist, als eine Abrechnung streng nach Tarif) zu vereinbaren.
Die Kosten für den Vertragserrichter können sich noch erhöhen, wenn er weitere Leistungen erbringt. Zum Beispiel wenn er die Treuhandschaft für den Kaufpreis übernimmt oder die grundbücherliche Durchführung eines Hypothekardarlehens. Wichtig ist daher, im Fall einer Pauschalvereinbarung auch zu klären, welche Leistungen damit abgegolten sind.
TIPP: Vereinbaren Sie mit dem Vertragserrichter bzw formulieren Sie bereits im Anbot an den Verkäufer sinngemäß: "Für die Errichtung und Durchführung der Verträge inklusive der Treuhandabwicklung bezahle ich an den Dr. ............ ein Pauschalhonorar von € ........... (oder zB 2% des Kaufpreises). Damit sind alle seine/ihre Leistungen zur Erlangung meines lastenfreien Wohnungseigentums an der Wohnung ............. abgegolten."
Kosten der Beglaubigung der Unterschriften
Für die grundbücherliche Durchführung ist es notwendig, dass die Unterschriften auf dem Kaufvertrag (bzw auf der Pfandbestellungsurkunde beim Hypothekardarlehen) gerichtlich oder notariell beglaubigt sind. Die Kosten dafür richten sich wiederum nach der Bemessungsgrundlage (Kaufpreis, Höhe des Pfandrechts).
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