Über Antrag auch nur eines Wohnungseigentumsbewerbers oder Miteigentümers wird die Anzahl der wohnungseigentumsfähigen Objekte festgestellt. Bei einem schon errichteten Haus geschieht dies in der Regel auf Grund des Bestandes (= der schon vorhandenen Objekte), bei einem erst im Bau befindlichen Haus auf Grund der baubewilligten Pläne.