Superädifikat oder „Überbau“ ist ein selbständiges Bauwerk/Gebäude, das jemand auf einem fremden Grundstück in der Absicht errichtet, dass es nicht stets darauf bleiben soll.
Das errichtete Gebäude/Wohnhaus steht also im Eigentum einer anderen Person, als der Person, der das Grundstück gehört.
Beispiel:
Jemand mietet/pachtet ein Grundstück im Eigentum der Gemeinde xyz an einem See und errichtet darauf eine eigene Badehütte.
Dies ist eine der Ausnahmen vom Grundsatz, dass dem Grundeigentümer auch alles das gehört, was auf dem Grundstück erbaut ist/wurde/wird.
Eigentum am Grundstück und Eigentum am Gebäude fallen also ausnahmsweise auseinander.
In der Regel wird dabei über das Grundstück ein Nutzungsvertrag geschlossen, meist ein Mietvertrag oder Pachtvertrag. Dem Mieter/Pächter des Grundstücks wird darin das Recht eingeräumt, auf dem Grundstück ein Gebäude zu errichten, das
- in seinem Eigentum stehen/bleiben soll, aber
- nur vorübergehend auf diesem Grundstück stehen bleiben darf; nur eine gewisse Zeit lang und nicht dauerhaft.
Das Fehlen der Absicht, das Bauwerk dauerhaft auf dem fremden Grund zu belassen, tritt oft durch die Bauweise des Gebäudes (Markt- und Praterhütten, Schrebergartenhäuschen, Mobilheim, etc) nach außen klar erkennbar in Erscheinung. Man kann das Gebäude relativ leicht vom Grundstück entfernen, es ist mit Grund und Boden nicht fix verbunden.
Superädifikate sind als beweglich anzusehen.
Im Gegensatz zum Baurecht handelt es sich beim Superädifikat um keinen selbstständigen Bestandteil einer Grundbuchseinlage. Ein Superädifikat ist im Grundbuch manchmal (nicht immer!) durch Urkundenhinterlegung ersichtlich gemacht.