Das Grundbuch wird vom zuständigen Bezirksgericht geführt. Es ist geordnet nach Katastralgemeinden, die wiederum in Liegenschaften gegliedert sind. Die einzelnen Liegenschaften (auch Grundbuchskörper) sind mit Einlagezahlen (EZ) bezeichnet. Sie dokumentieren
- das oder die Grundstück(e), die zur Liegenschaft gehören
- Personen, denen sie gehören (Eigentümer) mit den jeweiligen Anteilen
- eventuelle Beschränkungen, mit denen die Grundstücke belastet sind
- Hinweise auf die letztgültigen Eintragungen, genannt Tagebuchzahlen (TZ)
Jede Person ist berechtigt, in das Grundbuch einzusehen, indem sie sich gegen eine Gebühr einen Grundbuchauszug besorgt. Möglich ist dies beim Grundbuchsgericht oder bei Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, Notaren und Rechtsanwälten.
Nähere Informationen zur Grundbuchseinsicht finden Sie auf help.gv.at
Das Grundbuch besteht in seiner heutigen Rechtsform bereits seit 1883. Es soll einen verbindlichen Nachweis von Eigentum, aber auch von privatrechtlichen Verpflichtungen und Lasten an Grundstücken bieten.
Seit 1990 sind alle Eintragungen österreichweit digital vorhanden und abrufbar. Als öffentliches Buch genießen diese umfassenden Vertrauensschutz. Wegen der hohen Rechtswirkung unterliegen alle Eintragungen in das Grundbuch strengen Formvorschriften.