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Katastralgemeinde
Katastralgemeinden sind diejenigen Teile der Erdoberfläche, die im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster als solche namentlich bezeichnet sind (§ 7 VermG). Sie bestehen aus einer beliebig großen Anzahl von einzelnen Grundstücken, die ihrerseits die kleinsten räumlichen Objekte des Grundbuchs- und Vermessungsrechtes darstellen.
Eine oder mehrere Katastralgemeinde(n) bilden eine Politische Gemeinde; Verwaltungsbezirke und Gerichtsbezirke setzen sich aus mehreren Politischen Gemeinden zusammen. Aus den angeführten Definitionen ergibt sich, dass Bezirksgrenzen, Grenzen von Politischen und Katastralgemeinden im jeweiligen Abschnitt stets mit Grundstücksgrenzen ident sind.
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